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Die Ehrenordnung

 

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Aufgrund des § 9 Abs. 4 der Vereinssatzung vom 12.03.1979 beschließt der Vorstand des 1. Rüdigheimer Carneval-BVerein 1979 e.V. die folgende

 

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EHRENORDNUNG

 

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Artikel 1

 

 

 

Die Ehrenordnung soll ein Leitfaden für die Verleihung von Ehren- auszeichnungen sein. Keinesfalls besteht ein Rechtsanspruch auf eine Verleihung oder können irgendwelche Rechte daraus hergeleitet werden. Eine geregelte Reihenfolge ist ebenfalls nicht Voraussetzung

 

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Artikel 2

 

 

 

Der Verein vergibt folgende Ehrenauszeichnungen:

 

 

 

 

a)

für Mitglieder der Tanzgarden

 

 

 

 

 

1.

Silberne Kordel für 3-jährige Tätigkeit in den Tanzgarden

 

 

 

 

 

2.

Goldene Kordel für 5-jährige Tätigkeit in den Tanzgarden

 

 

 

 

 

3.

Silberne Flamme für 8-jährige Tätigkeit in den Tanzgarden und einem Mindestalter von 16 Jahren

 

 

 

 

 

4.

Goldene Flamme für 11-jährige Tätigkeit in den Tanzgarden. Diese Auszeichnung kann frühestens 3 Jahre nach Verleihung der Silbernen Flamme erfolgen.

 

 

 

 

 

5.

Goldenes Vlies für 15-jährige Tätigkeit in den

Tanzgarden. Diese Auszeichnung kann frühestens 4 Jahre nach Verleihung der Goldenen Flamme erfolgen.

 

 

 

 

 

Für Zermonienmeister gelten die vorstehenden Regelungen nicht.

 

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b)

für aktive Vereins- und Vorstandsmitglieder

 

 

 

 

 

1.

Silberne Flamme für 5-jährige aktive Tätigkeit oder Vorstandsarbeit und einem Mindesalter von 16 Jahren.

 

 

 

 

 

2.

Goldene Flamme für 8-jährige aktive Tätigkeit oder Vorstandsarbeit. Diese Auszeichnung kann frühestens

3 Jahre nach Verleihung der Silbernen Flamme erfolgen.

 

 

 

 

 

3.

Goldenes Vlies für 11-jährige aktive Tätigkeit oder Vorstandsarbeit. Diese Auszeichnung kann frühestens

4 Jahre nach Verleihung der Goldenen Flamme erfolgen.

 

 

 

 

 

Zur aktiven Vereinsarbeit zählen insbesondere Büttenvortrag, Mitglieder des Balletts, Dienst bei Veranstaltungen, Bühnendienst u.ä., nicht jedoch die Tätigkeit im Elferrat.

 

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c)

für Elferratsmitglieder

 

 

 

 

 

1.

Silberne Flamme für 11-jährige Tätigkeit im Elferrat und einem Mindesalter von 16 Jahren.

 

 

 

 

 

2.

Goldene Flamme für 15-jährige Tätigkeit im Elferrat. Diese Auszeichnung kann frühestens 4 Jahre nach Verleihung der Silbernen Flamme erfolgen.

 

 

 

 

 

3.

Goldenes Vlies für 20-jährige Tätigkeit im Elferrat. Diese Auszeichnung kann frühestens 5 Jahre nach Verleihung der Goldenen Flamme erfolgen.

 

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d.

für Vereinsmitglieder

 

 

 

 

 

1.

Silberne Vereinsnadel mit Urkunde für 25-jährige Mitgliedschaft im Verein

 

 

 

 

 

2.

Goldene Vereinsnadel mit Urkunde für 40-jährige Mitgliedschaft im Verein

 

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e.

für sonstige Personen

 

 

 

 

 

In Ausnahmefällen kann auch an Nichtmitglieder, die sich in hervorragender Weise um das Wohl des Vereins oder des karnevalisischen Brauchtums bemüht haben, eine der vorgenannten Auszeichnungen, mit Ausnahme der Silbernen und Goldenen Vereinsnadel verliehen werden. Für die jeweiligen Wartezeiten sollten die vorstehenden Regelungen analoge Anwendung finden.

 

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Artikel 3

 

 

 

Die Auszeichnungen können nur an natürliche Personenverliehen werden. Die Wartezeiten können sich aus verschiedenen Tätigkeiten zusammensetzen und sind jeweils angemessen zu berücksichtigen. Verschiedene Tätigkeiten innerhalb eines Jahres werden nur einmal gezählt.

 

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Artikel 4

 

 

 

Für die Berechnung der zurückgelegten Jahreist der jeweilige Stichtag der 11.11.eines jeden Jahres. Für die besonderen Wartezeiten bei Höherstufungen beginnt die Frist mit der Erfüllung der Voraussetzungen für die Verleihung und nicht mit der tatsächlichen Aushändigung.

 

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Artikel 5

 

 

 

Über die vorzunehmenden Auszeichnungen entscheidet ausschleßlich und letztendlich der Vorstand mit einfacher Mehrheit der bei der Beratungssitzung anwesenden Vorstandmitglieder.

 

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Artikel 6

 

 

 

Die Auszeichnungen sollen jeweils in einem angemessenen und würdigen Rähmen erfolgen. Hierzu eignen sich besonders folgende Veranstaltungen:

 

 

 

 

1.

Silberne und Goldene Kordel anläßlich der Eröffnungssitzung des Jahres in dem die Voraussetzungen erfüllt wurden.

 

 

 

 

2.

Silberne und Goldene Flamme anläßlich des Neujahrsempfangs des folgenden Jahres.

 

 

 

 

3.

Goldenes Vließanläßlich einer Hauptsitzung ebenfalls im folgenden Jahr

 

 

 

 

4.

Silberne und Goldene Vereinsnadel anläßlich einer vereinsinternen Veranstaltung wie z.B. Heringsessen, Weihnachtsfeier, Akademische Feier, Vereinsfest, Jahreshauptversammlung.

 

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Artikel 7

 

 

 

Für die Verleihung von Sonderorden der Dachorganisationen (BdK, IGMK) gelten die in den jeweiligen Satzungen festgelegten Bestimmungen. Vorschläge hierzu sind schriftlich beim Vorstand einzureichen.

 

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Artikel 8

 

 

 

Die vorstehende Ehrenordnung tritt ab sofort in Kraft

 

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Neuberg, den 1.10.1987

 

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Eberhard Sellhast

(1. Vorsitzender

Karheinz Laubach

2. Vorsitzender

 

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Ottmar Heck

Schriftführer

Hildegard Henz

Kassiererin

 

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Copyright© 1979-2020 bei 1. Rüdigheimer Carneval-Verein 1979 e. V.

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